Allgemeine Geschäftsbedingungen der
RLI – Rhein-Lahn-Immobilien GmbH ( Stand 10/2011 )
1. Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund unseres Angebotes kommt der Maklervertrag mit dem Kauf- oder Mietinteressenten zu den Nachfolgenden Bestimmungen zustande.
2. Angebot
Unser Angebot versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe unserer Angebote an Dritte, auch Vollmacht- oder Auftraggeber des Interessenten, bedarf unserer
Genehmigung. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt
der Dritte den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet dem Makler
die vereinbarte Provision zu entrichten.
3. Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer, als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.
4. Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm gemachten Objekt-
Informationen, weder auf Richtigkeit, noch auf Vollständigkeit überprüft
worden sind. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
5. Provisionsanspruch
Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung, bzw.
aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung oder aus sonstigem Grund gegenstandslos wird, oder nicht erfüllt wird.
Sofern aufgrund unseres Nachweises Verhandlungsparteien direkte Verhandlungen führen ist auf unsere Tätigkeit hinzuweisen und uns der Inhalt
unverzüglich mitzuteilen.
6. Aufwandsentschädigung
Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers, berechtigt uns zum Ersatz
unserer sachlichen und zeitlichen Aufwendungen. Der Ersatz bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.
7. Haftung
Unsere Angebote basieren auf Informationen Dritter, somit können wir keine
Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Die Angebote sind
freibleibend. Schadenersatzansprüche sind mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.
8. Schlussbestimmung
Abweichungen von unseren „ Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung wirksam. Sollten Teile unserer AGB unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen nicht berührt. An diese Stelle treten ansonsten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lahnstein.